Änderungen bei Kunst- und Kultur-Förderungen der Stadt Wien (MA 7)
Einreichfristen jetzt auch bei Stadtteilkultur und bildender Kunst/Medienkunst
Ab sofort werden auch im Referat Stadtteilkultur und Interkulturalität Förderungen erst nach einer Empfehlung eines neu eingerichteten Beirats vergeben. Daher können Ansuchen nicht mehr bis zu sechs Wochen vor Projektbeginn gestellt werden, sondern müssen spätestens bis zu den nur zwei Einreichterminen im Jahr eingebracht werden.
Die laufende Einreichfrist endet bereits am 28. Feber. Nächster Einreichschluss ist erst wieder am 14. August.
Ansuchen auf Jahresförderung sind bis 31. März zu stellen.
Genaue Informationen bietet die Stadt Wien auf der Seite
https://www.wien.gv.at/amtshelfer/kultur/projekte/subventionen/stadtteilkultur.html
Die Förderungen für Neue Medien und Bildende Kunst wurden im Referat Bildende Kunst und Medienkunst zusammengefasst. Auch hier werden Förderungen ab sofort erst nach einer Beiratsempfehlung vergeben. Auch hier sind daher Einreichfristen zu beachten. Diese enden am 28. Feber und am 31. August.
Wissenschaftsförderungen müssen bis jeweils 15. März, 15. Juni, 15. September bzw. für Projekte im darauffolgenden Jahr bis 15. November gestellt werden. Ansuchen für Förderungen wissenschaftlicher Publikationen müssen bis 15. Feber bzw. 15. September gestellt werden.
Wie schon bisher gibt es Einreichfristen weiterhin in den Referaten für Darstellende Kunst (15. Jänner, 15. Juni) und für Film (31. Jänner, 31. Mai, 30. September bzw. für Filmfestivals 15. September und 15. Feber).
Weitere Änderungen sind möglich.
Übersicht über alle aktuellen Kunst- und Kulturförderungen der Stadt Wien:
https://www.wien.gv.at/amtshelfer/kultur/projekte/index.html