Das Wichtigste über das neue Wiener Veranstaltungsgesetz in unseren KIS-Infoseiten
Auch wenn wegen der Corona-Pandemie derzeit generell alle Veranstaltungen verboten sind: Am 1. Dezember trat das neue Wiener Veranstaltungsgesetz in Kraft. Die KIS-Infoseiten „Kultur veranstalten in Wien“ haben wir bereits aktualisiert, damit ihr euch bereits einen Überblick verschaffen könnt, was künftig bei Veranstaltungen so alles zu beachten ist, wann eine Veranstaltung anzumelden ist, und was dafür so alles nötig ist. Eine Neuauflage unserer gedruckten Veranstaltungsbroschüre ist auch bereits in Arbeit.
Irgendwie hätte sich auch ein Gesetz einen glücklicheren Start verdient, insbesondere wenn es doch auch Erleichterungen mit sich bringt. So aber trat das neue Wiener Veranstaltungsgesetz just mitten im Lockdown in Kraft, während dem Veranstaltungen generell untersagt sind. Weil aber irgendwann wohl auch wieder bessere Zeiten kommen werden, überarbeiten wir gerade unsere Broschüre „Kultur veranstalten in Wien“, um euch auch unter dem neuen Gesetz eine Übersicht zu bieten, was bei Veranstaltungen so alles zu beachten ist, wann eine Veranstaltung anzumelden ist, und was dafür alles nötig ist.
Außerdem wird die Neuauflage der Broschüre auch einen zusätzlichen Teil enthalten, der euch helfen soll, wenn ihr als Kulturverein eigene Räume als Veranstaltungsstätte betreiben wollt.
Bis die Broschüre fertig ist, könnt ihr euch über die Bedingungen des neuen Wiener Veranstaltungsgesetzes auf unserer Website informieren. Den Bereich Kulturinfoservice/Kultur veranstalten in Wien haben wir bereits aktualisiert:
https://igkulturwien.net/kis/kultur-veranstalten-in-wien/einleitung-2020/
Das neue Wiener Veranstaltungsgesetz im Rechtsinformationssystem des Bundes:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrW&Gesetzesnummer=20000607
Die Veranstaltungsstättenrichtlinie der Stadt Wien | Gewerbetechnik, Feuerpolizei und Veranstaltungen (MA 36): https://www.wien.gv.at/wirtschaft/gewerbe/technik/pdf/veranstaltungsstaetten-richtlinie.pdf
