IG Kultur Wien fordert dringend Änderung beim Zugang zum Non-Profit-Organisationen-Unterstützungsfonds
+++ Update: Es wird nach einer Lösung gesucht. Fortsetzung folgt. +++ Aktueller Gesetzesvorschlag schließt bis zu 90 % der Kulturvereine von Unterstützungsleistungen aus: Der im 20. COVID-19-Gesetz vorgesehene Non-Profit-Organisationen-Unterstützungsfonds wird in der aktuellen Ausgestaltung seinem eigenen Anspruch, nicht-gewinnorientierte Organisationen zu unterstützten, nicht gerecht, da lediglich Unterstützungsleistungen für gemeinnützige, kirchliche und mildtätige Rechtsträger vorgesehen sind, nicht aber für alle Non-Profit-Organisationen.
Die inhaltlichen Kriterien für die „Gemeinnützigkeit“ werden zwar von den meisten Kulturvereinen erfüllt, nicht aber unbedingt die dazu notwendigen formalen Bedingungen.
Schätzungen von Expert_innen zufolge würden daher voraussichtlich bis zu 90 % der Vereine einer Prüfung des Finanzamtes, ob sie gemeinnützig, kirchlich bzw mildtätig sind, nicht standhalten. Dadurch sind die meisten Kulturvereine von Unterstützungsleistungen aus dem Non-Profit-Organisationen-Unterstützungsfonds per se ausgeschlossen. Hinzu kommt die Gefahr, dass in gutem Glauben die Unterstützung eingereicht und ausbezahlt wird, nach Prüfung des Finanzamts aber eine Rückzahlungsforderung droht.
Die IG Kultur Wien fordert daher, die Einschränkung auf gemeinnützige, kirchliche oder mildtätige Rechtsträger zu streichen und durch Nicht-Gewinnorientierung als ausreichendes Einreichkriterium zu ersetzen, und damit eine weitreichende Abdeckung des Unterstützungsbedarfs für NPOs in der Höhe von 700 Millionen überhaupt erst zu ermöglichen.
Unsere ausführliche Stellungnahme zum NPO-Unterstützungsfonds gibt es hier.
Für den Non-Profit-Organisationen-Unterstützungsfonds stehen 700 Millionen Euro zur Verfügung. Der Gesetzesvorschlag wurde am 13. Mai von den Kultursprecherinnen der Regierungsparteien Großbauer und Blimlinger eingebracht, aber noch nicht beschlossen, sondern dem Kulturausschuss des Nationalrats zugewiesen. Dort wurde dem Antrag von ÖVP, Grünen, SPÖ und NEOS zugestimmt. Eine Beschlussfassung im Nationalrat ist für 26. bis 29. Mai zu erwarten.
Konkrete Richtlinien für die Abwicklung des Non-Profit-Organisationen-Unterstützungsfonds sind laut Gesetz vom Kulturminister (Kogler) im Einvernehmen mit der Landwirtschaftsministerin (Köstinger) zu erlassen.
