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IG Kultur Wien weiterhin für Leerstandsabgabe: „Ja, Eigentum soll besteuert werden!“

Steuern als Instrument gegen spekulativen Leerstand forderten die IG Kultur Wien und mit ihr hunderte Unterstützer_innen im Rahmen mehrerer Petitionen. Eine im Oktober dem Parlament übergebene „Bürger_inneninitiative“ wird nun im zuständigen Ausschuss behandelt.

Das Finanzministerium bezeichnete in einer dazu abgegebenen Stellungnahme die geforderte Leerstandssteuer als nicht verfassungskonform, sofern diese eine Höhe erreichen würde, die tatsächlich Besitzende zur Vergabe „zwingen“ würde. Denn dann läge nach Ansicht des Finanzministeriums ein unzulässiger Eingriff in die Eigentumsfreiheit vor.

Willi Hejda von der IG Kultur Wien meinte dazu: „Es kann nicht sein, dass immer öfter politische Steuerungsmaßnahmen, die die Situation von Besitzlosen, von Arbeitnehmer_innen und jetzt auch von Raumsuchenden verbessern könnten, mit dem Argument eines angeblichen Eingriffs in die Eigentumsfreiheit abgeschmettert werden. Ob es um Vermögenssteuern geht oder um Leerstandsabgaben: Es ist vollkommen daneben, dass nur besteuert werden darf, wer nichts hat, dass eigentumslose Arbeitnehmer_innen den Großteil der Steuerlast tragen müssen, während Vermögen und Immobilienbesitz nicht angegriffen werden dürfen.“
Hier würden Verfassungsgrundsätze für die Interessen der Besitzenden zurechtgebogen, so Hejda.

Die IG Kultur Wien fordert: Leerstand muss mit einem aufsteigenden Staffelmodell besteuert werden, das die Eigentümer_innen zu einer raschen Wiedervergabe der Räume drängt und im besten Fall zu einer Reduktion von überzogenen Mietforderung führt.

Die parlamentarische Bürger_inneninitiative „Leerstand öffnen!“ kann auf der Bürgerinitiativenseite des Parlaments unterstützt werden:
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/BI/BI_00091

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