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Neue Förderrichtlinien der Stadt Wien | Kultur

Wie schon Ende letzten Jahres angekündigt, hat die „Stadt Wien | Kultur“ (MA 7) die Förderrichtlinien grundlegend neu bearbeitet. Und tatsächlich ist es dabei gelungen, für Antragsteller*innen einiges zu vereinfachen. Am deutlichsten ist das bei den neuen, übersichtlicheren Kalkulationstabellen zu sehen. Ebenfalls neu: Anträge müssen ab sofort online gestellt werden. Nachtrag: Auf Publikationen geförderter Projekte ist nicht mehr das Logo „Stadt Wien | Kultur“, sondern „Stadt Wien“ aufzudrucken. Bei Unklarheiten hilft das Kulturinfoservice der IG Kultur Wien gerne weiter.

Online-Antragstellung

Das Antragsformular ist online auszufüllen. Das ist ungewohnt, kann aber auch helfen, nichts Wichtiges zu vergessen. Die Projektbeschreibung darf maximal 1500 Zeichen lang sein. Eine ausführlichere Projektbeschreibung kann als Beilage hochgeladen werden. Alle Beilagen müssen während des Antragstellungsprozesses hochgeladen werden. Die ausgefüllten Kalkulationstabellen sind im Excel-Format (also bearbeitbar) zu belassen.

An die Stelle der Unterschriften treten Handysignaturen. Wer so was nicht hat, muss vor der Antragstellung eine Einverständniserklärung ausdrucken, unterschreiben (bzw. von den vertretungsbefugten Organen des Vereins unterschreiben lassen), einscannen und uploaden.

Stellt sich während des Antragstellungsprozess heraus, dass Unterlagen zum Hochladen fehlen, kann abgebrochen und die schon eingetragenen Daten am eigenen Rechner zwischengespeichert werden. Diese Daten können bei einem späteren Antragstellungsanlauf wieder hochgeladen und weiter bearbeitet werden.

Physische Personen müssen angeben, „weiblich“ oder „männlich“ zu sein. Andere Auswahlmöglichkeiten werden nicht angeboten – auch nicht intersexuell, obwohl der Verfassungsgerichtshof 2018 das Recht intersexueller Personen auf eine ihrer Geschlechtlichkeit entsprechende Eintragung in Personenstandsregister und Urkunden erkannt hat.

Honoraruntergrenzen bei darstellender Kunst

Bei Förderansuchen im Bereich darstellender Kunst soll mit einer eigenen Tabelle, die an das Kuratorium für Theater, Tanz und Performance zu schicken ist, die Einhaltung von Honoraruntergrenzen aufgezeigt werden. Informationen dazu und das „Service-Kalkulationsmodell“ gibt es bei der IG Freie Theaterarbeit:
https://freietheater.at/honoraruntergrenze/

Erleichterungen bei Abrechnung

Künftig müssen nicht bilanzierende Institutionen (also die meisten Vereine und Einzelpersonen) der Abrechnung nicht mehr alle Originalbelege beilegen. Diese müssen nur bei stichprobenartigen Kontrollen auf Aufforderung durch Stadt Wien | Kultur vorgelegt werden.

Übersicht

Eine Übersicht über die wichtigsten Neuerungen bietet Stadt Wien | Kultur auf dieser Seite:
https://www.wien.gv.at/kultur/abteilung/foerderungen/neuerungen-2020.html
Eine Übersicht über alle aktuellen Förderprogramme von Stadt Wien | Kultur samt Einreichterminen und Links zu den jeweiligen neuen Förderrichtlinien  gibt es auf der Website der Stadt Wien unter der Adresse https://www.wien.gv.at/kultur/abteilung/foerderungen/

Neue Logos

Noch ein Detail am Rande: Auf Publikationen geförderter Projekte ist nicht mehr das Logo „Stadt Wien | Kultur“ und schon gar nicht das ältere Logo „Wien Kultur“, sondern das Logo „Stadt Wien“ aufzudrucken.
Es kann als gezippte Sammlung von EPS-Dateien hier downgeloadet werden:
https://www.wien.gv.at/cd-manual/zip/logos.zip
(Achtung: Da sind auch Logos „Land Wien“ dabei – die sind nicht zu verwenden!)
Eine PNG-Datei für Websites kann bei uns kopiert werden:



 

Bei Unklarheiten hilft das Kulturinfoservice der IG Kultur Wien gerne weiter

… per E-Mail an kis@igkulturwien.net, telefonisch unter 0660/236 23 14 oder nach Terminvereinbarung auch persönlich im Büro der IG Kultur Wien in der Gumpendorfer Straße 63b/3, jeweils montags 10-–14 Uhr, dienstags, mittwochs und donnerstags 13–-17 Uhr.

> Kulturinfoservice der IG Kultur Wien

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