Neue Infos zu Corona-Impfungen für Kulturarbeiter*innen
Weitere Impftermine und neue Infos zum Nachweis der Zugehörigkeit zur Vormerkkategorie „Kulturschaffende“.
Am 27. Mai wurden weitere Impftermine für „Kulturschaffende“ Jahrgang 2003 und älter auf impfservice.wien freigeschaltet. Und das Sozialministerium präzisierte gegenüber der IG Kultur Österreich, wie ein Nachweis der Zugehörigkeit zu dieser Impfungs-Vormerkkategorie erfolgen kann.
Das Sozialministerium teilte der IG Kultur Österreich mit:
Selbstständige Kulturschaffende können auch folgende Nachweise mitbringen:
• Aufrechtes bzw. letztes Engagement (Werkvertrag, freier Dienstvertrag)
• Laufende Fördervereinbarungen von kulturfördernden Stellen wie z.B. MA 7 oder Bund
• Honorarnoten an Kulturinstitutionen
• Diplomzeugnis einer Kunsthochschule
• Bestätigung KsVf (Künstler-Sozialversicherungsfond)
• SVS-Quartalsabrechnungen
• Bezug eines künstlerischen Arbeitsstipendiums während der Corona-Pandemie
• Bestätigung eines Engagements bei einem geförderten Verein
Im Rahmen der betrieblichen Impfung können folgende Nachweise vorgelegt werden:
• Bestätigung des Arbeitgebers in Wien über ein Dienstverhältnis
• Offizieller Nachweis der selbstständigen Tätigkeit in Wien (Gewerbeschein, Wirtschaftskammer Mitgliedsnummer etc
