Neues Wiener Veranstaltungsgesetz 2020 in Begutachtung
Seit 21. November ist der Entwurf für ein ab voraussichtlich Sommer 2020 geltendes neues Wiener Veranstaltungsgesetz online. Manches wird mit dem neuen Gesetz einfacher. Manches wurde komplizierter. Das Kulturinfoservice der IG Kultur Wien versucht, die wesentlichen Änderungen, die das neue Veranstaltungsgesetz mit sich bringt, zusammenzufassen. Mit einem Inkrafttreten des neuen Gesetzes ist frühestens im Sommer 2020 zu rechnen.
Am 21. November wurde der lange erwartete Entwurf für ein neues Veranstaltungsgesetz von der Stadt Wien veröffentlicht. Es soll künftig neben dem alten Veranstaltungsgesetz auch das Veranstaltungsstättengesetz und das Kinogesetz ersetzen. Bis 10. Dezember 2019 läuft die Begutachtungsphase, während derer noch Stellungnahmen dazu abgegeben werden können. Mit einem Inkrafttreten ist nicht vor Sommer 2020 zu rechnen.
Manches wird mit dem neuen Gesetz einfacher. So fallen etwa nicht öffentliche Veranstaltungen künftig nicht mehr unter das Veranstaltungsgesetz und müssen nicht angemeldet oder angezeigt werden, auch wenn mehr als 20 Personen teilnehmen (bei mehr als 20 Personen galten bislang auch geschlossene Veranstaltungen als öffentlich und fielen daher unter das Veranstaltungsgesetz.
Veranstaltungen in dafür vorgesehenen gewerblichen Betriebsanlagen müssen nicht mehr angemeldet und auch nicht angezeigt werden, auch die Eignungsfeststellung kann entfallen.
Manches wurde auch komplizierter. Veranstaltungen in Kellerlokalen müssen zum Beispiel künftig bereits bei 100 oder mehr Personen angemeldet werden (bislang: 200).
Wir versuchen, die wesentlichen Änderungen, die das neue Veranstaltungsgesetz (Wr. VG) mit sich bringt, zusammenzufassen.