Novelle der Vergnügungssteuer
Der Wiener SPÖ-Gemeinderat Franz Ekkamp brachte am 22.11. einen Initiativantrag auf Änderung des Vergnügungssteuergesetzes von 1987 ein, der dem Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft zugeteilt und dort mit den Stimmen der SPÖ und ÖVP beschlossen wurde.
Die Neuerungen bestehen hauptsächlich in der Herabsetzung des Steuersatzes auf einheitlich 15 % von 20% bzw. 25% (Höchstsatz bislang bei mehrheitlicher Verabreichung alkoholischer Getränke bzw. bei Verwendung von Musikapparaten, z.B. bei Clubbings). Der Mindestbetrag pro Eintrittskarte wird auch herabgesetzt auf 0,10 Ä (von 0,11 Ä bzw. 0,22 Ä). Die Differenzierung zwischen "fallweisen" und "regelmäßigen" Tanzveranstaltungen entfällt, die Begünstigung für "einmalige" mit 10% bleibt. Zusätzlich kann eine Tanzveranstaltung ein Mal pro Jahr pro VeranstalterIn mit dem Steuersatz von 10% beantragt werden.
Weiterhin überhaupt steuerfrei sind Volksfeste,Tanzperfektionen in Tanzschulen sowie Tanz-, Masken- oder Kostümfeste in Gasthäusern, wenn weniger als 300m2 Fläche für die Veranstaltung vorhanden ist und weniger als 150 Eintrittskarten aufgelegt werden.
Auch die administrative Abwicklung soll erleichtert werden (Anmeldung, Abrechnung etc.).
Weiterhin nicht enthalten ist eine gesetzliche Klarstellung, ab wann überhaupt von einer Tanzveranstaltung gesprochen werden kann.
Mehrere Wiener TanzveranstalterInnen haben sich, wie schon vor einigen Jahren als Plattform "No limits!", diesmal mit den Grünen und deren Kultursprecherin GR Marie Ringler, zu einer gemeinsamen Erklärung aufgerafft, erhofft man sich ja eine noch weitreichendere Verbesserung bzw. Besserstellung:
RESOLUTION Weg mit der Tanzsteuer!- Wortlaut siehe diese.
Die IG Kultur Wien unterstützt die Forderungen, schließt sich dieser Resolution aber nicht an, weil 1. keine "Nivellierung des Steuersatzes nach oben" passiert. 2. ist es durchaus erfreulich, dass sich der Wiener Gemeinderat jetzt endlich mit dieser Problematik befasst, wenngleich wir weder mit der Vorgangsweise noch mit dem Resultat zufrieden sind. Keine der Interessensvertretungen, die seit Jahren an dieser Regelung leiden und daher wirklich als ExpertInnen betrachtet werden können, wurden in die Überlegungen, geschweige denn Diskussionen miteinbezogen. Das Resultat ist demnach auch ein halbherziges. Gut gemeint ist nicht gleich gut gemacht.
Fazit: Für unsere Mitglieder, die weitestgehend aus dem Non-Profit-Bereich kommen, ändert sich eigentlich nichts. Wir verstehen nicht, warum Tanzen ein "Tatbestand" sein kann, warum VeranstalterInnen bei künstlerischen Veranstaltungen, die nicht als Publikumstanz gedacht und angemeldet sind, darauf achten müssen, dass sich ja niemand bewegt, andernfalls sie zu Geldstrafen verurteilt werden (auch wenn sie gar nicht anwesend sind, wie im Beispiel Georg Stejskal, Vorstand VEKKS - Dossier demnächst auf unserer Homepage www.igkulturwien.net). Wir bräuchten keinen Einnahmenverzicht als Geschenk der Stadt Wien - wir wollen nur in unserer Kulturarbeit nicht behindert werden. Man soll uns einfach gewähren lassen und uns nicht Prügel vor die Füße werfen. Und das müsste der Stadt Wien keinen Cent kosten, sondern würde ihr auch verwaltungstechnische Erleichterungen und uns allen weniger Ärger bescheren.
Wir fordern:
Keine Anmeldepflicht (und damit auch keine Abgaben) für Kleinveranstaltungen (bis zu etwa 100 Personen) in kollaudierten Räumen! Keine Anmeldepflicht im Freien und im öffentlichen Raum (z.B. Parks), mit einem zu erwartenden Publikumsaufkommen unter 150 Personen.
Befreiung von Vergnügungssteuer für gemeinnützige Vereine und subventionierte Kunst- u. Kulturvereine mit einer Umsatzgrenze von ATS 3 Mio/Jahr.
(Anm.: Die Vergnügungssteuer betrifft ja nicht nur Tanzveranstaltungen)
Das heißt, wir fordern kontextbezogene Neuregelungen- warum sollten Jugendliche, die eine Party feiern oder Vereine, die für einen guten Zweck sammeln, genausoviel zahlen müssen wie kommerzielle Großveranstalter, selbst wenn sie keinen Eintritt verlangen?
Und das Tanzen an sich, das Sich-Bewegen an sich kann ja wohl wirklich nicht zu besteuern sein....