Stadt Wien stockt Arbeitsstipendien aufgrund von COVID 19 auf 3 Millionen auf
Nun sollte eine Adaptierung der Einreichkriterien überdacht und offene Fragen hinsichtlich dieses zusätzlichen Einkommens geklärt werden.
Es kann weiterhin bis zum 29.4.2020 eingereicht werden.
Die IG Kultur Wien begrüßt den Schritt der Wiener Stadtregierung und von Kulturstadträtin Veronica Kaup-Hasler, die Mittel für einmalige Arbeitsstipendien aufgrund von COVID 19 zu erhöhen.
Mit dieser wichtigen Erhöhung sollten nun die Einreichkritierien adaptiert werden, um damit Lebensrealitäten von Künstler_innen und Kulturarbeiter_innen im freien Kunst- und Kulturbereich besser zu berücksichtigen. Diese einmaligen Arbeitsstipendien sind eine wichtige Unterstützungsleistung für sich aktuell in prekärer Situation befindliche Künstler_innen und Kulturarbeiter_innen, dabei sollten weiters zur besseren Orientierung für Antragsteller_innen dringend offene Fragen durch die Stadt Wien geklärt werden.
- Regelmäßige Einkommen wie der Bezug von Notstandshilfe und AMS-Bezug sollten keine Ausschlusskriterien für die Beantragung des Stipendiums sein
- Als Einkommensgrenze für regelmäßige Bezüge empfehlen wir daher die aktuelle Armutsgefährdungsschwelle (60 % des Median-Einkommens) von 1.259€ monatlich für einen Einpersonen-Haushalt, bei Mehrpersonen-Haushalten entsprechend mehr Quelle: Armutskonferenz.
Darüber hinaus sollte die Stadt Wien abklären,
- ob Einkünfte aus diesen Arbeitsstipendien einkommensteuerfrei sind oder nicht.
- ob der Bezug der Arbeitsstipendien Ansprüche auf Arbeitslosengeld und Notstandshilfe schmälert.
Foto: Irmgard Almer, Symbolbild eines Spendenglases im mo.ë |
