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Stadtteilkultur: Antragsfrist endet heuer bereits am 30.9.! [ergänzt]

Für Vorhaben im 1. Halbjahr 2023 (>5000 €) sowie für Gesamtförderungen muss der Antrag bis 30.9. bei der MA 7 einlangen.

 

Achtung!

Heuer endet die Frist für Anträge auf Förderungen im Bereich Stadtteilkultur und Interkulturalität der Stadt Wien Kultur (MA 7) bereits am 30. September! Damit soll sichergestellt werden, dass die Entscheidung noch rechtzeitig im Dezember getroffen und mitgeteilt werden kann.

Das betrifft alle Anträge auf

  • Einzelförderungen von mehr als 5000 Euro für Vorhaben, die im ersten Halbjahr 2023 umgesetzt werden sollen,
  • Einzelförderungen von mehr als 5000 Euro für „Projektreihen“ (also für mehrere Einzelvorhaben derselben Antragstellenden, die im ersten Halbjahr 2023 oder über das ganze Jahr 2023 verteilt – weitere Infos unten) umgesetzt werden sollen
  • Gesamtförderungen von mehr als 5000 Euro für Jahrestätigkeiten

im Bereich Stadtteilkultur und Interkulturalität.

Die Anträge müssen mit dem entsprechenden Online-Formular bis 24 Uhr des 30. Septembers gestellt werden. Damit die Antragstellung nicht wegen Serverüberlastungen in der letzten Minute scheitert, und um sonstige Überraschungen im Antragsformular zeitlich abfedern zu können, vielleicht besser nicht bis zum letzten Tag warten.

Wenn mehrere Einzelvorhaben geplant sind, ersucht das Referat Stadtteilkultur und Interkulturalität, diese in einen Antrag zusammenzufassen. Dafür wurde ein neuer Begriff geschaffen: Projektreihe. Dadurch soll der Verwaltungsaufwand sowohl für Antragstellende als auch für das Referat reduziert werden. Für Antragstellende schafft das auch Planungssicherheit wie bei einer Gesamtförderung, die insbesondere für Erstantragstellende nur schwer zu bekommen und mit höherem Aufwand verbunden ist.

Anträge für die Förderung von Projektreihen, die sich über das ganze Jahr 2023 erstrecken, müssen bis 30. September 2022 gestellt werden, ebenso freilich für Projektreihen im ersten Halbjahr 2023. Für Projektreihen, die zur Gänze erst im zweiten Halbjahr 2023 umgesetzt werden sollen, reicht ein Antrag bis spätestens 28. Feber.

Wenn es aufgrund der Teuerungen höheren Förderbedarf als in den letzten Jahren geben sollte, ist das in den Anträgen entsprechend darzustellen und nach Möglichkeit im Textteil des Antrags auch so zu begründen. Dasselbe gilt für Mehrbedarf, der entsteht, um Fair-Pay-Richtlinien entsprechende Entgelte zu ermöglichen.

 

Infoseite des für Förderungen im Bereich Stadtteilkultur und Interkulturalität zuständigen Referats der Stadt Wien Kultur (MA 7):

https://www.wien.gv.at/amtshelfer/kultur/projekte/subventionen/stadtteilkultur.html

Zusätzliche Hinweise der Stadt Wien Kultur (MA 7) zu Förderanträgen:

https://www.wien.gv.at/kultur/abteilung/ahs-info/hilfe-foerderantraege.html

 

Übersicht über alle Antragsfristen in den verschiedenen Förderbereichen der Stadt Wien Kultur (MA 7)

https://www.wien.gv.at/kultur/abteilung/foerderungen/

 

 

 

 

 

 

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