tag der straßenkunst am 25.7.02
die ig kultur wien setzt zeichen und ruft den tag der straßenkunst aus !
am donnerstag 25. juli wird auf der mariahilferstr. ecke schadekgasse beim bundesländerplatz (station 13 a) zwischen 10 und 14 uhr ein großes straßenspektakel mit künstlerischen programm (akrobatik, performance, straßenmusik, clownerie) und einem pressegespräch stattfinden. darüber hinaus werden die über 70 mitglieder der ig kultur wien eingeladen, ihre projekte und aktionen, insbesondere die im öffentlichen raum zu präsentieren.
dabei beziehen sich die vetanstalterinnen auf die derzeitige verordnung, dass es in wien 36 öffentliche plätze gibt, wo künstlerische darbietungen auch ohne anmeldung und genehmigung über das magistrat, unter bestimmten benutzungsbedingungen möglich sind.
diese verordnung allerdings, ist so sehr einschränkend, dass sie darbietungen erst wieder verunmöglicht. über dies ist die stadt nicht bereit, diese plätze zu bewerben und als attraktion einer offenen stadt der bevölkerung bekanntzugeben, sondern im gegenteil wird man über das magistrat angehalten, möglichst stillschweigen über die verordung zu bewahren, damit nicht zu viele leute auf die idee kommen, diese anlagen zu benutzen.
grund genug für die ig kultur wien zu handeln.
der tag der straßenkunst soll der beginn einer kampagne werden, diese freien plätze zu bewerben und eine politik für kunst im öffentlichen raum zu forcieren.
schließlich tritt ja auch der kulturstadtrat in wien für "diskursive räume" ein, und damit will er doch auch der kunst im öffentlichen raum platz zu geben ?!
nicht nur architektonische behübschung gehört zu kunst im öffentlichen raum, sondern auch das theater, die musik, performance und veranstaltungen aus der freien kulturszene.
bei dieser art von veranstaltungen taucht immer wieder das argument der lärmbelästigung auf, dem wir am 25. juli entschieden entgegentreten werden. eine vergleichsmessung zwischen dem straßenverkehr und den künstlerischen darbietungen wird beweisen,
von welcher quelle der größte nerv an lärmbelästigung ausgeht.
die straßenkünstlerInnen
die am 25.7. auftreten werden sind:
al.ex performance
ko & ko clowntheater clownerie
tschepplnick einrad, jonglieren
heinz wolfsbauer musik
theater mowetz straßentheater
tag der straßenkunst donnerstag 25.juli 2002
10.00 bis 14.00
auf der mariahilferstr. ecke amerlingstraße,vor dem generalicenter
presseaussendung der ig kultur wien und
einladung zum pressegespräch
sehr geehrte damen und herren!
die ig kultur wien freut sich sehr, den "tag der straßenkunst" bekanntzugeben und sie dazu herzlich zu einem pressegespräch einzuladen.
zeit und ort:
donnerstag den 25. juli um 10 uhr
mariahilferstr. ecke schadekgasse (station 13 A)
die inhaltlichen informationen finden sie in dem beiliegenden schreiben.
über berichte zu dieser aktion und ihr persönliches erscheinen vor ort freuen wir uns!
wenn sie noch fragen haben, bitte wenden sie sich gerne an unser büro.
mit freundlichen grüßen
schröpel brigitte
geschäftsführerin
straßenkunst!
belebt die öffentlichen plätze mit euren künstlerischen darbietungen!
es gibt 36 öffentliche plätze in wien (anlage 1), an denen ihr ohne große anmeldungsrituale zu bestimmten zeiten straßenkünstlerisch den raum für euch beanspruchen könnt! leider ist an diesen plätzen vorgesehen nach einer stunde zu wechseln. einige benützungsbedingungen (siehe § 3) wie, mind. 16 jahre, lärmbelästigung, keine wilden tiere usw. sind zu berücksichtigen. noch 11 weitere gut gelegene plätze können mittels platzkartenerwerb bespielt werden. hier darf sich der/die straßenkünstlerIn zwar innerhalb der gestatteten zeit so lange aufhalten wie er/sie lust hat, jedoch am selben platz nur an zwei nichtaufeinanderfolgenden tagen in der woche.
anschließend die verordnung zur straßenkunst und die plätze an denen das möglich ist. bei fragen könnt ihr gerne im büro 587 36 83-16 anrufen oder auch gleich die dafür zuständige behörde ma 36 k, tel: 4000-84 787 beanspruchen.
musizierplatzverordnung:
bei den plätzen der anlage 1 ist keine genehmigung notwendig.
bei den plätzen der anlage 2 muss man um eine platzkarte ansuchen. die muss eine woche vorher reserviert werden und kostet Ä 6,54 (90,-), wenn es mehrere mitwirkende sind, braucht jeder/jede eine platzkarte, lichtbildausweis ist vorzulegen!
tel: 4000-84 787 frau weber, ma 36 k, 1200, dresdner str. 75
verordnung des magistrats wien betreffend die bedingungen zur darbietung von straßenkunst in wien (1.1.1998, ma 7):
§ 1: zur straßenkunst zählen darbietungen künstlerischer art, die für kurze zeit an öffentlichen orten, ohne hierfür eigens errichtete aufbauten und podien zu benutzen und die unentgeltlich veranstaltet werden. insbesondere gehören dazu:
musikalische darbietungen
verbale vorträge und vorlesungen
tanz- u. varietevorführungen, szenische aufführungen und pantomimen ohne bühnenmäßige ausstattung
vorführungen von zauberkunsstücken, marionetten-, puppen- u. schattenspielen ohne bühnenmäßige ausstattung
portraizeichnerInnen
§ 2:
1. musikalische darbietungen dürfen nur an den in anlage 1 und 2 festgelegten orten und zeiten von einzelpersonen oder gruppen bis zu vier personen veranstaltet werden.
2. sonstige darbietungen der straßenkunst dürfen nur von einzelpersonen oder gruppen bis zu sechs personen veranstaltet werden.
§ 3: allgemeine benützungsbedingungen (für die plätze der anlage 2 gelten noch zusätzlich die bedingungen von § 5):
1. die künstlerInnen müssen 16 jahre alte sein
2. zu hauseingängen, einfahrten, passagen, fahrbahnen, straßenbahngeleisen, gastgewerblich benutzten straßenflächen und dergleichen mindestens 5 m abstand halten. von kirchen mindesten 25 m abstand halten. zu anderen straßenkünstlerInnen oder versammlungen ist ein abstand, der eine gegenseitige beeinträchtigung ausschließt, einzuhalten, jedenfalls mind. 25 m. können diese abstände nicht eingehalten werden, ist die darbietung nicht zulässig.
3.: erlaubt ist die annahme von freiwilligen spenden. nicht erlaubt ist das einheben von entgelten.
4.: behelfe für darbietungen dürfen nur so verwendet werden, dass zuseherInnen und anrainerInnen nicht belästigt oder gefährdet werden. die sicherheit des verkehrs darf nicht gestört werden. die mitwirkung von gefährlichen tieren, die verwendung von waffen, feuer und pyrotechnischen gegenständen ist nicht gestattet.
5.: sitzgelegenheiten für zuschauerInnen dürfen nicht errichtet werden.
6.: blechblasinstrumente sowie saxophone dürfen nur mit dämpfer verwendet werden. trommeln sowie laut oder hoch tönende holzblasinstrumente sind nicht gestattet.
7.: tonträgerabspielgeräte dürfen nur, wenn sie für die darbietung unbedingt erforderlich sind und lärmbelästigung ausgeschlossen werden kann, verwendet werden. ist das nicht der fall, hat die verwendung dieser geräte zu unterbleiben. verstärkeranlagen sind keinesfalls gestattet.
8.: straßenkunst darf nur in einer solchen lautstärke ausgeübt werden, die eine unzumutbare belästigung für anrainerInnen ausschließt. sollten missstände auftreten oder aufzutreten drohen, wird von der behörde im sinne des wiener veranstaltungsgesetzes vorgegangen.
9.: der/die veranstalterIn und die mitwirkenden haben den anordnungen der organe des öffentlichen sicherheitsdienstes folge zu leisten und auf verlangen ihre identität nachzuweisen.
§ 4: bei den in der anlage 1 verzeichneten musizierplätzen und bei sonstigen darbietungen (§ 2, abs. 2) ist der spiel- bzw. veranstaltungsort spätestens nach 1 stunde zu wechseln. für die platzkarteninhaber für die in der anlage 2 beschriebenen plätze gilt dieser wechsel nicht.
§ 5: zusätzlich für die in § 3 angeführten allgemeinen benützungsbedingungen gelten für die platzkarteninhaberInnen folgende benützungsbedingungen:
1. die benützung der plätze ist nur denjenigen gestattet, die im besitz einer platzkarte für den jeweiligen tag, zeit und den jeweiligen platz sind. bei gruppen bedarf jedes mitglied einer platzkarte. die platzkarten sind nicht übertragbar.
2. die platzkarten werden vom magistrat der stadt wien, abteilung 36 allgemeine baubehördliche angelegenheiten und veranstaltungswesen (gruppe k, 1020, dresdner str. 75) nach vorlage eines amtlichen lichtbildausweises vergeben.
3. die platzkartenvergabe richtet sich nach der nachfrage. für den gleichen platz können pro woche max. 2 platzkarten für nicht aufeinanderfolgende tage an den gleichen künstler / die gleiche künstlerin vergeben werden.
4. die platzkarten müssen bei der darbietung derart sichtbar aufliegen bzw. mitgeführt werden, dass deren besitz von den organen des öffentlichen sicherheitsdienstes ohne aufforderung überprüft werden kann. auf verlangen sind diesen die platzkarten zur kontrolle auszuhändigen.
anlage 1:
öffentlich musizierplätze
bezeichnung und umschreibung / uhrzeit (h):
1. 1010, am hof, die verkehrsinsel in der platzmitte / 11-20 h
2. 1020, parter rondeau / 11- 20 h
3. 1020, prater gabor-steiner-weg - johann fürst platz, bereich vor dem riesenrad / 11 20
4. 1020, praterstern, bereich vom schnellbahnhof hin zur praterstraße / 14 20 h
5. 1030, landstraße hauptstraße, gehsteigflächen zwischen vorderer zollamtsstr. U. invalidenstr. / 14 20 h
6. 1040, karlsplatz, vom ausgang der kärntnertor-passage bis 25 m in richtung resselpark / 11 20 h
7. 1040, karlsplatz, vom ausgang der fußgängerpassage "akademiestraße" bis 25 m richtung resselpark / 11 20 h
8. 1040, karlsplatz, bereich um brunnen vor der karlskirche / 11 20 h
9. 1040, südtirolerplatz, auf dem betonierten platz vor den Onr. 2 und 3 / 11 20 h
10. 1060, bundesländerplatz, zwischen mariahilferstraße und schadekgasse / 16 20 h
11. 1070, mariahilferstraße, bereich zwischen Onr. 2 und kreuzung getreidemarkt / 15 20 h
12. 1070, bereich vor u-bahn-station stadthalle burggasse zum urban loritz platz hin / 15-20
13. 1090, sigmund-freud-park / 11- 20 h
14. 1090, arne-carisson-park / 14 20 h
15. 1100, ada-christen-gasse 2, hansson einkaufszentrum, befestigte fläche vor dem haus der begegnung bis zu den arkaden der stadteinwärts anschließenden u-förmigen ladenzeile / 14 18 h
16. 1100, hyblerpark / 14 18 h
17. 1100, herderpark / 14 18 h
18. 1100, platz vor dem simmeringer hallenbad / 14 18 h
19. 1100, ekazent thürnlhofstraße / 14 18 h
20. 1100, ekazent geringergasse / 14 18 h
21. 1120, meidlinger hauptstraße, auf dem betonierten platz vor dem haus Onr. 12-14 (wappenhaus) / 11 18 h
22. 1140, casinopark / 14 18 h
23. 1140, matznerpark / 14 18 h
24. 1140, steinhofpark / 14 18 h
25. 1140, bereich vor bahnhof wien hütteldorf / 14 19 h
26. 1150, märzpark, im bereich des wegekreuzes / 14 19 h
27. 1150, kardinal rauscher park / 14 19 h
28. 1150, schmelz, im bereich des wegekreuzes / 14 19 h
29. 1200, wallensteinstraße/klosterneuburger straße, platz vor Onr. wallensteinertraße 16 / 15 19 h, samstag 10 12 h
30. 1200, allerheiligenplatz im park bei verwaltungsgebäude ma 42 / 15 19 h
31. 1200, friedrich-engels-platz zwischen den straßenbahnhaltestellen der linien 31 u. N / 15 - 19 h
32. 1200, hannoverpark beim ockermulierbaum / 15 19 h, samstag 10 12 h
33. 1210, pius-parseh-platz / 15 18 h
34. 1210, bereich vor bahnhof floridsdorf / 16 19 h
35. uferpromenaden entlang des donaukanals / 11 21 h
36. donauinsel sowie die befestigten uferpromenaden beidseits der neuen donau / 11 22 h
anlage 2
öffentliche musizierplätze mit platzkarten
bezeichnung und umschreibung / uhrzeit
1. graben vor den ONr. 7-10 und ONr. 29a-31 (zone1) / 17 21 h
2. graben vor den ONr. 14-15 und ONr. 26-27 (zone2) / 17 21 h
3. kärntner straße vor den ONr. 2-8 und ONr. 3-9 (zone 3) / 17-21 h
4. kärntner straße vor den ONr. 10-16 und ONr. 11-17 (zone 4) / 17-21 h
5. kärntner straße vor den ONr. 18-24 und ONr. 19-33 (zone 5) / 17 21 h
6. kärntner straße vor den ONr. 32-38 und ONr. 41-49 (zone 6) / 17 21 h
7. marzinplatz vor der ruprechtsstiege (zone 7) / 17 21 h
8. schwedenplatz vor der grünfläche gegenüber ONr. 17 (zone 8) / 17 21 h
9. favoritenstraße, bereich keplerplatz (zone 9) / 16 19 h
10. favoritenstraße, bereich viktor adler markt (zone 10) / 16 19 h
11. reumannplatz, befestigte fläche gegenüber ONr. 15 (zone 11) / 16 19 h