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<i>Unser</i> Koalitionsprogramm für Kunst und Kultur

Bevor noch die Regierungsverhandlungen losgehen, stellten am 28. Oktober die Kunst- und Kulturinteressenvertretungen ihr Koalitionsprogramm vor. Die Präsentation kann als Frei*Raum*Kultur-O-Ton-Rohmaterial nachgehört werden. Positionspapiere dazu finden sich beim Kulturrat. (Foto: Kulturrat)

Die Aufzeichnung der Präsentation ist hier zu finden:

https://cba.fro.at/430605

 

Wir fordern:

  1. Ein eigenständiges Bundesministerium für Kunst, Kultur und Medien inklusive Auslandskultur und Urheber_innenrecht.
  2. Einrichtung einer ständigen Arbeitsplattform zwischen den Ressort-Verantwortlichen für Kunst, Kultur und Medien und der Kunst- und Kulturszene mit mindestens vier Terminen im Jahr.
  3. Förderungsoffensive für Kunst und Kultur. Fokus auf die Kunst- und Kulturschaffenden, die Kunst- und Kulturinitiativen und ihre Interessenvertretungen.
  4. Jährliche Valorisierung der Kunst- und Kulturförderungsmittel und der Kunst- und Kulturförderungen.
  5. Besetzung von Beiräten und Jurys ausschließlich nach sachlich-inhaltlichen Gesichtspunkten mit Einspruchsmöglichkeit der Interessenvertretungen.
  6. Mehrjährige Förderverträge für alle Einrichtungen, deren Tätigkeit sich über ein Kalenderjahr erstreckt.
  7. Kostenwahrheit bei Förderhöhen durch Einhaltung sozialer und wirtschaftlicher Mindeststandards für Künstler_innen sowie Kulturarbeiter_innen (Fairpay).
  8. Durchgängige und durchlässige kulturelle und künstlerische Bildung vom Kindergarten bis zur universitären Ausbildung.
  9. Grundlegende Verbesserung der sozialen Absicherung von Kunst- und Kulturschaffenden und Reform des Künstler_innen-Sozialversicherungsfonds.
  10. Schaffung eines Urheber_innen-Vertragsrechts inklusive Gesamtvertragsfähigkeit für Berufsvereinigungen. Faire Vergütung von Urheber_innen und ausübenden Künstler_innen.
  11. Sicherung der Medienfreiheit und -vielfalt, insbesondere der Unabhängigkeit des ORF, des öffentlich-rechtlichen Bildungs- und Kulturauftrags und des nicht-kommerziellen Mediensektors.
  12. Einhaltung internationaler Verpflichtungen, insbesondere bei der Umsetzung von UNESCO-Konventionen in nationales und EU-Recht, auch gegenüber Kunst- und Kulturschaffenden aus Drittstaaten.

Mehr Informationen gibt es beim Kulturrat:

https://kulturrat.at/agenda/agenda/brennpunkte/20191028

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