<i>Unser</i> Koalitionsprogramm für Kunst und Kultur
Bevor noch die Regierungsverhandlungen losgehen, stellten am 28. Oktober die Kunst- und Kulturinteressenvertretungen ihr Koalitionsprogramm vor. Die Präsentation kann als Frei*Raum*Kultur-O-Ton-Rohmaterial nachgehört werden. Positionspapiere dazu finden sich beim Kulturrat. (Foto: Kulturrat)
Die Aufzeichnung der Präsentation ist hier zu finden:
Wir fordern:
- Ein eigenständiges Bundesministerium für Kunst, Kultur und Medien inklusive Auslandskultur und Urheber_innenrecht.
- Einrichtung einer ständigen Arbeitsplattform zwischen den Ressort-Verantwortlichen für Kunst, Kultur und Medien und der Kunst- und Kulturszene mit mindestens vier Terminen im Jahr.
- Förderungsoffensive für Kunst und Kultur. Fokus auf die Kunst- und Kulturschaffenden, die Kunst- und Kulturinitiativen und ihre Interessenvertretungen.
- Jährliche Valorisierung der Kunst- und Kulturförderungsmittel und der Kunst- und Kulturförderungen.
- Besetzung von Beiräten und Jurys ausschließlich nach sachlich-inhaltlichen Gesichtspunkten mit Einspruchsmöglichkeit der Interessenvertretungen.
- Mehrjährige Förderverträge für alle Einrichtungen, deren Tätigkeit sich über ein Kalenderjahr erstreckt.
- Kostenwahrheit bei Förderhöhen durch Einhaltung sozialer und wirtschaftlicher Mindeststandards für Künstler_innen sowie Kulturarbeiter_innen (Fairpay).
- Durchgängige und durchlässige kulturelle und künstlerische Bildung vom Kindergarten bis zur universitären Ausbildung.
- Grundlegende Verbesserung der sozialen Absicherung von Kunst- und Kulturschaffenden und Reform des Künstler_innen-Sozialversicherungsfonds.
- Schaffung eines Urheber_innen-Vertragsrechts inklusive Gesamtvertragsfähigkeit für Berufsvereinigungen. Faire Vergütung von Urheber_innen und ausübenden Künstler_innen.
- Sicherung der Medienfreiheit und -vielfalt, insbesondere der Unabhängigkeit des ORF, des öffentlich-rechtlichen Bildungs- und Kulturauftrags und des nicht-kommerziellen Mediensektors.
- Einhaltung internationaler Verpflichtungen, insbesondere bei der Umsetzung von UNESCO-Konventionen in nationales und EU-Recht, auch gegenüber Kunst- und Kulturschaffenden aus Drittstaaten.
Mehr Informationen gibt es beim Kulturrat: