Wichtige Infos der „Stadt Wien Kultur“ für Förderungsempfänger*innen
Empfänger*innen von Förderungen der „Stadt Wien Kultur“ (MA 7) werden gebeten, bis 20. März dem zuständigen Referat u. a. mitzuteilen, ob ihr geplantes Vorhaben durch die gegenwärtige Situation beeinträchtigt ist, welche Veränderungen sich ergeben, ob Veranstaltungen abgesagt oder verschoben werden, und welche finanziellen Auswirkungen sich daraus ergeben. Eine Auskunft, ob und in welchem Ausmaß Rückzahlungen von Förderungen notwendig sind, könne erst nach Prüfung der Abrechnungsunterlagen gegeben werden, teilt „Stadt Wien Kultur“ weiters mir. Deshalb sollen jetzt unbedingt Aufzeichnungen geführt und alle Maßnahmen dokumentiert werden. Bei der Bearbeitung neuer Anträge kommt es zu Verzögerungen.
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In einem Infoschreiben der „Stadt Wien Kultur“ wurden am 17. März die Fördernehmer*innen gebeten, bis 20. März (!) dem zuständigen Referat u. a. mitzuteilen, ob geplante Vorhaben durch die gegenwärtige Situation beeinträchtigt sind, welche Veränderungen sich ergeben, ob Veranstaltungen abgesagt oder verschoben werden, und welche finanziellen Auswirkungen sich daraus ergeben.
Diese Daten sollen der „Stadt Wien Kultur“ helfen, ein „Gesamtbild des Status quo“ zu erstellen. Wir gehen davon aus, dass dieses Gesamtbild deutlich machen wird, wie sehr und dringend das von uns bereits am 10. März geforderte Maßnahmenpaket für den Kunst- und Kulturbereich nötig ist. Die „Stadt Wien Kultur“ hat uns gegenüber klargestellt, dass diese Mitteilung nichts mit der Abrechnung des Projekts zu tun hat. Wenn die finanziellen Auswirkungen von Absagen, Verschiebungen und anderen Änderungen bei geplanten Vorhaben noch nicht errechnet werden können, können diese von euch auch, so gut wie eben möglich, geschätzt werden. Wenn, aus welchen Gründen auch immer, die Mitteilung nicht bis 20. März möglich ist, hat dies keine Konsequenzen, außer dass das Gesamtbild der Auswirkungen darunter leidet.
Die „Stadt Wien Kultur“ erinnert aber auch, dass Förderungen der „Stadt Wien Kultur“ bekanntlich grundsätzlich ganz oder teilweise zurückgezahlt werden müssen, wenn das geförderte Vorhaben nicht durchgeführt wird (Punkt 9 der Förderrichtlinien). Bei der Festlegung der Höhe der Rückforderung ist aber der Schweregrad des Widerrufsgrundes und das Ausmaß des Verschuldens der Fördernehmenden zu berücksichtigen (ebd.).
Hierzu besteht vermutlich noch viel Verhandlungsbedarf. Das von der IG Kultur Wien von der Stadt Wien geforderte Maßnahmenpaket muss auch bei der Förderabrechnung sicherstellen, dass die Corona-Pandemie für Kunst-und Kulturakteur*innen nicht zur Existenzbedrohung wird!
Eine Auskunft, ob und in welchem Ausmaß Rückzahlungen von Förderungen notwendig sind, könne erst nach Prüfung der Abrechnungsunterlagen gegeben werden, teilt „Stadt Wien Kultur“ weiters mir. Deshalb sollen jetzt unbedingt Aufzeichnungen geführt und alle Maßnahmen dokumentiert werden.
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Der Inhalt des Schreibens der „Stadt Wien Kultur“ ist auch online abrufbar:
https://www.wien.gv.at/kultur/abteilung/corona-kulturfoerderungen.html
„Stadt Wien Kultur“ ersucht darin ausdrücklich, im Falle von kurzfristig notwendig gewordenen Absagen, Aufzeichnungen zu führen und alle diesbezüglichen Dokumentationen und Nachweise für die Abrechnung innerhalb der im Zusageschreiben der Kulturabteilung vorgegeben Frist bereitzuhalten. Erst nach Prüfung der Abrechnungsunterlagen und Feststellung der Plausibilität könne eine endgültige Auskunft erteilt werden. Grundsätzlich werde ersucht, schadensmindernde Maßnahmen zu setzen und die Kosten möglichst gering zu halten.
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Weitere Infos zur Corona-Krise für Kulturarbeiter*innen, Künstler*innen, Vereine …
> FAQ der IG Kultur Österreich